Migränemittel > Prophylaxe > CGRP-Antagonisten
Die Diagnosestellung, die Verordnung von AIMOVIG und die Verlaufskontrolle darf ausschliesslich durch eine/n Fachärztin/Facharzt FMH der Neurologie erfolgen.
AIMOVIG wird als primäre zielgerichtete Behandlung eingesetzt. Zusätzlich kann AIMOVIG auch als sekundäre zielgerichtete Behandlung nach unzureichendem Ansprechen nach 3 oder 6 Monaten einer Therapie mit einem Gepant oder nach unzureichendem Ansprechen nach 3 oder 6 Monaten einer Therapie mit einem Anti-CGRP monoklonalen Antikörper angewendet werden. Ein Wechsel von einer Therapie mit einem Anti CGRP Rezeptor monoklonaler Antikörper auf AIMOVIG wird nicht vergütet. Für die Nachfolgetherapie muss der/die Patient(in) die Kontrolltermine erneut einhalten.
Kriterien der Erstverschreibung
AIMOVIG wird zur Behandlung erwachsener Patienten und Patientinnen mit während mindestens eines Jahres vorbestehender chronischer Migräne (Baseline: Mindestens 15 Migränetage pro Monat von unbehandelt mindestens 4h Dauer pro Tag lückenlos dokumentiert über mindestens 3 Monate)
ODER
episodischer Migräne (Baseline: Mindestens 8 Migränetage pro Monat) von unbehandelt mindestens 4h Dauer pro Tag lückenlos dokumentiert über mindestens 3 Monate mit Aura oder mit starker Schmerzintensität kombiniert mit starker Übelkeit/Erbrechen oder stark beeinträchtigender Photophobie oder Phonophobie) vergütet.
Die Patienten und Patientinnen müssen auf mindestens zwei prophylaktische Therapien mit einem Betablocker, Kalziumantagonisten, Antikonvulsivum oder Amitriptylin, die je während mindestens 3 Monaten eingesetzt wurden, unzureichend angesprochen haben. Ein unzureichendes Ansprechen gilt als belegt, wenn nach 3-monatiger Behandlung mit einem Migräneprophylaktikum keine Reduktion der Migränetage um mindestens 50% gegenüber Therapiebeginn erzielt wurde.
ODER
Bei den Patienten und Patientinnen sind alle oben aufgeführten Migräneprophylaktika (mit Ausnahme von Kalziumantagonisten) kontraindiziert
ODER
Die prophylaktischen Therapien (mit Ausnahme von Kalziumantagonisten) mussten aufgrund von belegten, klinisch relevanten Nebenwirkungen abgebrochen werden.
Auf Verlangen müssen dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers folgende Dokumente eingereicht werden:
- Dokumentation der Therapiedauer vor der Behandlung mit AIMOVIG und des unzureichenden Ansprechens der Prophylaktika (z.B. anhand der Krankengeschichte oder Migränetagebuch)
- Vor Therapiebeginn: Migränetagebuch mindestens ab 3 Monate vor Therapie mit AIMOVIG
- Nach Therapiebeginn: Migränetagebuch nach 3, 6 und 12 Monaten der AIMOVIG Therapie.
Kontrolltermine
Kontrolle nach 3 Monaten:
Die Behandlung mit AIMOVIG darf, basierend auf einer Kontrolle durch den Facharzt FMH der Neurologie, 3 Monate nach Therapiebeginn nur dann fortgesetzt werden, wenn die durchschnittliche Anzahl Migränetage pro Monat gegenüber dem Durchschnittswert für die 3 Monate vor Therapiebeginn mit AIMOVIG reduziert wurde und diese Reduktion anhand eines Migränetagebuches belegt werden kann. Dies gilt auch, wenn AIMOVIG als sekundäre Therapie nach unzureichendem Ansprechen einer Therapie mit einem Gepant oder Anti-CGRP monoklonalen Antikörper angewendet wird.
Kontrolle nach 6 Monaten:
Die Behandlung mit AIMOVIG darf, basierend auf einer erneuten Kontrolle durch den/die Facharzt/Fachärztin FMH der Neurologie, 6 Monate nach Therapiebeginn nur dann fortgesetzt werden, wenn die durchschnittliche Anzahl Migränetage pro Monat gegenüber dem Durchschnittswert für die 3 Monate vor Therapiebeginn mit AIMOVIG um mindestens 50% reduziert wurde und diese Reduktion anhand eines Migränetagebuches belegt werden kann. Die Reduktion um mindestens 50% der Migränetage ist dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers schriftlich zu melden. Wird AIMOVIG als sekundäre Therapie nach unzureichendem Ansprechen einer Therapie mit einem Gepant oder Anti-CGRP monoklonalen Antikörper angewendet, ist unter AIMOVIG nach 6 Monaten eine Reduktion von mindestens 50% gegenüber dem Ausgangswert, d.h. vor dem Wert der ersten zielgerichteten CGRP-Inhibitoren-Therapie, zu erreichenCGRP-Inhibitoren-Therapie, zu erreichen.
Therapiefortführung nach 3 respektive 6 Monaten:
Falls eine Therapie mit AIMOVIG nach 3 oder 6 Monaten infolge unzureichender Wirksamkeit abgebrochen werden muss, werden sämtliche weitere Behandlungsversuche mit AIMOVIG oder anderen CGRP-Inhibitoren (unabhängig vom Verabreichungsweg) nicht mehr erstattet, es sei denn in dessen Limitierung ist die sekundäre zielgerichtete Behandlung aufgeführt und somit vergütet.
Absetzen der Therapie:
Innerhalb 12-18 Monate nach Therapiebeginn muss die Therapie abgesetzt werden. Der Absetzversuch muss vor Ablauf der Kostengutsprache durchgeführt werden.
- Erleidet der/die Patient(in) innerhalb von 6 Monaten nach Absetzen der Therapie einen Rückfall (mindestens 8 Migränetage in 30 Tagen), kann eine Wiederaufnahme der bisherigen Therapie erfolgen. Die dafür bereits bestehende Kostengutsprache behält bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Falls ein Therapiewechsel auf einen anderen CGRP-Rezeptor-Antagonisten («Gepante») oder auf eine andere CGRP-Antikörper-Therapie (unabhängig vom Verabreichungsweg) vorgesehen ist, muss eine neue Kostengutsprache für 18 Monate beantragt werden.
- Erleidet der/die Patient(in) nach 6 Monaten nach Absetzen der Therapie einen Rückfall (mindestens 8 Migränetage in 30 Tagen), muss der/die Patient(in) erneut die Kriterien der Erstverschreibung erfüllen.
Absetzen der Therapie im weiteren Verlauf und Erneuerung Kostengutsprache:
Im weiteren Verlauf muss eine Therapiepause wie oben angegeben eingehalten werden. Ein Absetzversuch muss vor Ablauf der Kostengutsprache durchgeführt werden. Danach kann der/die Patient(in) die Therapie mit CGRP-Rezeptor-Antagonisten («Gepante») oder CGRP- Antikörper (unabhängig vom Verabreichungsweg) wieder aufnehmen, wenn er/sie die Kriterien erneut erfüllt. Dies kann solange fortgesetzt werden, wie die Therapie noch notwendig und wirksam ist.
Bei jeder neuen Kostengutsprache muss der/die Fachärztin/Facharzt FMH der Neurologie den erfolgten Absetzversuch an die Krankenversicherer bestätigen.
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