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Wenn die Verabreichung der verdünnten Lösung nicht sofort erfolgt, liegt die Verantwortung für die Lagerdauer und die Lagerungsbedingungen beim Anwender und darf insgesamt 96 Stunden (bisher 24 Stunden) nicht überschreiten. Diese 96 Stunden beinhalten bis zu 6 Stunden bei Raumtemperatur (nicht über 25 °C); die übrige Zeit muss das Arzneimittel bei 2–8 °C aufbewahrt werden. Durchsichtige bis weisse, proteinhaltige Partikel können in der verdünnten Lösung sichtbar sein.