Magnesium-L-threonat 23.07.2025
Rechtslage bezüglich der Vermarktung in der Schweiz

Nahrungsergänzungsmittel können Stoffe enthalten, die in der Schweiz oder in der EU als neuartige Lebensmittel zugelassen sind und in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.

Magnesium-L-threonat ist in der EU als neuartiges Lebensmittel zugelassen und darf daher auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, wenn alle Anforderungen erfüllt sind (u. a. Höchstgehalt an Magnesium: 250 mg/Tag).

Quellen:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem)
Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2694 der Kommission vom 17. Oktober 2024
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2694 der Kommission vom 17. Oktober 2024