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Rechtslage bezüglich der Vermarktung in der Schweiz
Nahrungsergänzungsmittel können Stoffe enthalten, die in der Schweiz oder in der EU als neuartige Lebensmittel zugelassen sind und in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.
Magnesium-L-threonat ist in der EU als neuartiges Lebensmittel zugelassen und darf daher auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, wenn alle Anforderungen erfüllt sind (u. a. Höchstgehalt an Magnesium: 250 mg/Tag).