Das BAG informiert:
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) will den Umgang mit Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken neu ausrichten. Erwachsenen soll ein strikt geregelter Zugang zu Cannabis ermöglicht werden. Gleichzeitig soll die öffentliche Gesundheit und der Jugendschutz im Zentrum stehen. Der Vorentwurf des Cannabisproduktegesetzes befindet sich derzeit in Vernehmlassung. Das BAG hat zu dieser Thematik verschiedene Grundlagenberichte erstellen lassen.
In der Schweiz ist der Konsum von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken nach wie vor verboten. Dennoch gibt es rund 220'000 Personen, die regelmässig Cannabis für den Freizeitgebrauch konsumieren. Der Konsum stagniert seit Jahren auf hohem Niveau. Es besteht zudem ein beträchtlicher Schwarzmarkt mit entsprechenden Risiken für die Konsumierenden. Deshalb möchte die SGK-N mit ihrer Vorlage die Cannabispolitik neu ausrichten.
Die Kommission schlägt vor, den Umgang mit Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken in einem Cannabisproduktegesetz umfassend zu regeln. Cannabis soll weiterhin als Betäubungsmittel eingestuft bleiben: Cannabiskonsum schadet der Gesundheit. Erwachsenen soll aber ein strikt geregelter Zugang zu Cannabis ermöglicht werden. Anbau, Herstellung und Handel sollen reguliert werden, ohne den Konsum zu fördern. Das Gesetz soll konsequent auf die öffentliche Gesundheit ausgerichtet sein und sich in die bewährte Vier-Säulen-Politik einfügen.
Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Minder (
21.3280) Empfehlungen für eine allfällige Neuregelung von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken gemacht. Der Bericht schlägt vor, eine allfällige Legalisierung von Cannabis zu rekreativen Zwecken vorsichtig anzugehen, sie auf die wissenschaftliche Evidenz abzustützen und den Schutz der öffentlichen Gesundheit ins Zentrum zu stellen. Die Empfehlungen wurden von SGK-N weitgehend berücksichtigt.
Mit der Vorlage setzt die Kommission die parlamentarische Initiative Siegenthaler um (Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz (
20.473)). Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit beider Kammern hatten der Initiative im Jahr 2021 zugestimmt und eine Subkommission mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs betraut. Mitte Februar 2025 hat ihn die Kommission beraten und angenommen. Nun ist die Vorlage bis am 1. Dezember 2025 in der Vernehmlassung.
Quelle:
BAG, Regulierung von Cannabis; Neues Gesetz in Vernehmlassung