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Die Behandlung war bisher auf 3 Behandlungszyklen nacheinander (d.h. 6 Monate) zu begrenzen, da keine Langzeit-Sicherheitsdaten über diesen Zeitraum hinaus vorlagen. War die aktive Behandlungsperiode des 3. Behandlungszyklus nacheinander durchgeführt, war die Behandlung für mindestens drei Monate zu unterbrechen. Neu ist keine Begrenzung der Behandlungsdauer mehr notwendig.