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Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes aufgrund der erstmaligen Indikationsstellung durch tertiäre Zentren für pulmonale Hypertonie bzw. durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für Pneumologie und Kardiologie. Für die Behandlung mit TADALAFIL PAH-MEPHA ist keine neue Kostengutsprache nötig, wenn in derselben Indikation bereits eine Kostengutsprache für das Originalpräparat oder ein anderes Generikum besteht.