Gastroenterologika > Mittel bei Darmerkrankungen > Entzündliche Darmerkrankungen > Interleukin-Inhibitoren
Morbus Crohn: >18 J.: 600 mg als i.v. Inf. über min. 1 h in Wo. 0, 4 und 8, dann 360 mg als s.c. Inj. in Wo. 12, dann alle 8 Wo. 360 mg als s.c. Inj.
Colitis ulcerosa: >18 J.: 1200 mg als i.v. Inf. über min. 2 h in Wo. 0, 4 und 8; bei ausreichendem therapeutischen Nutzen nach Induktion: 180 mg als s.c. Inj. in Wo. 12, dann alle 8 Wo. 180 mg als s.c. Inj.; bei nicht ausreichendem therapeutischen Nutzen nach Induktion: 360 mg als s.c. Inj. in Wo. 12, dann alle 8 Wo. 360 mg als s.c. Inj.
Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Gastroenterologie oder gastroenterologische Universitätskliniken/ Polikliniken erfolgen.
Zur Behandlung erwachsener Patienten mit moderatem bis schwerem Morbus Crohn, die auf eine konventionelle Therapie oder eine Behandlung mit einem Biologikum nicht ausreichend oder nicht mehr ansprachen oder eine Unverträglichkeit zeigten.
Bei einem Nicht-Ansprechen nach Woche 12 soll SKYRIZI abgesetzt werden.
Eine Weiterbehandlung nach einer Therapie mit SKYRIZI von einem Jahr bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 20922.03
Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Gastroenterologie oder gastroenterologische Universitätskliniken / Polikliniken erfolgen.
Zur Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa, die unzureichend auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum angesprochen haben, nicht mehr ansprechen oder diese(s) nicht vertragen haben.
Es wird zur Therapieeinleitung maximal eine Dosis von 1200 mg pro Verabreichung in Woche 0, 4 und 8 vergütet. Falls nach Woche 12 (respektive 3 Packungen zu 600 mg/10 ml, 2 Stk.) kein klinisches Ansprechen eigetreten ist, soll die Behandlung abgebrochen werden. Die Packung zu 600 mg/10 ml, 1 Stk. wird nicht für die Behandlung von Colitis Ulcerosa vergütet.
Eine erneute Induktionsphase wird nicht vergütet. Für die Erhaltungstherapie wird maximal eine Dosis von 180 mg respektive 360 mg alle 8 Wochen vergütet.
Eine Weiterbehandlung mit SKYRIZI nach einem Jahr bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 20922.04.
Für SKYRIZI wurde ein einheitlicher Abrechnungspreis festgelegt. Sind in spezifischen Fällen (z.B. Einzelfallvergütung) die wirtschaftlichen Preise in den jeweiligen Indikationen zu berücksichtigen, gibt die Zulassungsinhaberin auf Aufforderung der Krankenversicherung die Preise bekannt.
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