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GLASSIA Inf Lös 1000 mg/50ml o Nadel (iH 12/24)

  • Favorit F
  • Medikation M
Swissmedic Bezeichnung
Glassia 20 mg/ml, Infusionslösung
Beschreibung
Glassia Inf Lös 1000 mg/50ml ohne Nadel
PRODUCT
Charakteristika
Enzymersatz (Alpha-1-Proteinase-Inhibitor) bei Lungenemphysem
Orphan Drug
Blutprodukt
ATC
B02AB02 Alfa-1-Antitrypsin (Alpha-1-Proteinase-Inhibitor)
SUBSTANCE-Alpha-1-Proteinaseinhibitor
SUBSTANCE-Natrium dihydrogenphosphat-2-Wasser
SUBSTANCE-Natriumchlorid
SUBSTANCE-Natronlauge zur pH-Wert-Einstellung
SUBSTANCE-Natrium
Zusammensetzung
Alpha-1-Proteinaseinhibitor (1000 mg)
Alpha-1-Proteinaseinhibitor (1000 mg)
Natrium dihydrogenphosphat-2-Wasser (H)
Natriumchlorid (H)
Natronlauge zur pH-Wert-Einstellung (H)
corresp.: Natrium (149.5-195.5 mg) (H)
Aqua ad solut. infund. pro 50 ml
Ernährungshinweise
Lactosefrei
Gesundheit & Schönheit > Gesundheitspflege Enzymersatz (Alpha-1-Proteinase-Inhibitor) bei Lungenemphysem, (Alpha-1-Proteinaseinhibitor (1000 mg))
Therapie

Enzyme/Mittel bei Enzymdefekten > Alpha-1-Proteinaseinhibitormangel

BREVIER
Indikation
Dauersubstitutionstherapie bei schwerem hereditären Alpha-1-Proteinaseinhibitormangel mit klinisch manifesterm Lungenemphysem bei Erw. mit Proteinaseinhibitor-Genotyp/Phänotyp (Z, Z), (Z, Null), (Null, Null), (S, Z), (Mmalton, Z) oder (PLowell, Z).
Dosierung
>18 J.: 1×/Wo. 60 mg/kg als i.v. Inf. (mit gering proteinbindendem In-Line Filter 1,2 oder 5 µm), max. 0,2 ml/kg/Min.
Kontraindikation
IgA-Mangel mit IgA-Antikörpern. Schwangerschaft, Stillzeit.
Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN

1118051
Durchstechflasche 1 Stk (iH 12/24)
380.35
B
SL: normaler Selbstbehalt: 10% (LIM)
7680688330021
LIMITATION
Preisberechnung für Blutpräparate aufgrund des Fabrikabgabepreises zuzüglich einer Fixmarge wegen der speziellen Verteilersituation (praktisch kein Zwischenhandel) von Fr. 40.-- zuzüglich MWST. Diese Berechnung gilt nicht für die Humanalbumine.
LIMITATION
Preisberechnung für Blutpräparate aufgrund des Fabrikabgabepreises zuzüglich einer Fixmarge wegen der speziellen Verteilersituation (praktisch kein Zwischenhandel) von Fr. 40.-- zuzüglich MWST. Diese Berechnung gilt nicht für die Humanalbumine.
LIMITATION
Zur Substitutionstherapie bei Patienten mit gesicherter Diagnose eines Alpha-1-Proteinaseinhibitor-Mangels (Genotyp/Phänotyp PiZZ, PiSZ, PiZ0, Pi00, PiMmaltonZ, PiPLowellZ) mit progredientem Lungenemphysem.
Alle mit Glassia® zu behandelnden Patienten müssen im Schweizer Register für Alpha-1-Antitrypsin-Mangel erfasst werden. Das Register wird von der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie (SGP) geführt. Die Therapie kann erst nach Einschluss des Patienten in das Register mit dessen schriftlicher Einwilligung und entsprechend den Kriterien für eine Substitution vergütet werden.
Die Indikationsstellung zur Therapie und die halbjährlichen Kontrollen der Patienten im Rahmen der Führung des Registers finden in den pneumologischen A-Kliniken (Universitätskliniken Genf, Lausanne, Bern, Basel, Zürich und Kantonsspital St. Gallen) statt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Einschlusskriterien eingehalten werden und die Angaben des Patienten im Register erfasst worden sind. Die A-Kliniken dokumentieren die erforderlichen Daten im vorgegebenen Internetportal des Registers.
Vor Therapiebeginn ist eine Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes erforderlich. Die Kostengutsprache ist jeweils nach 12-monatiger Therapie zu erneuern.
Die Verabreichung von Glassia® kann durch den behandelnden Arzt anstelle der A-Klinik erfolgen. Folgende Einschlusskriterien müssen bei Therapiebeginn erfüllt sein:
• Nachweis des Geno-/Phänotyps SZ, ZZ, Z0, 00, (Mmalton, Z) oder (PLowell, Z)
• Dokumentiertes Lungenemphysem
• Zwei FEV1-Werte, die zwischen 30 und 65% des Sollwerts liegen und in einem exazerbationsfreien Intervall gemessen wurden
• Nichtraucherstatus seit mindestens sechs Monaten vor Therapiebeginn (nachgewiesen durch die Messung von Nikotin-Metaboliten)
• Verschlechterung um gleich viel oder mehr als 50ml FEV1 pro Jahr
Der Verlauf des Ansprechens des Patienten auf die Therapie mit Glassia® ist alle sechs Monate durch den verantwortlichen Arzt der A-Kliniken zu überprüfen; damit ist nicht der Arzt gemeint, welcher als behandelnder Arzt Glassia® verabreicht.
Beim Einschluss in das Register werden Anamnese, Lungenfunktion sowie die Lebensqualität mittels eines validierten Patientenfragebogens (COPD Assessment Test CAT) erhoben und die Einschlusskriterien für die Substitutionstherapie überprüft. Bei den halbjährlichen Follow-up-Untersuchungen werden im Register Lungenfunktionswerte, das Auftreten von Exazerbationen und die Lebensqualität des Patienten dokumentiert und im Register eingegeben. Auch die Serumspiegel von Alpha-1-Antitrypsin vor Anwendung des Präparates sind anlässlich der 6-monatigen Kontrollbesuche ins Register einzutragen.
Patienten, die bereits vor Aufnahme von Glassia® in die Spezialitätenliste (SL) mit Glassia® behandelt wurden, müssen ebenfalls im Register erfasst werden.
Die Baseline-Werte vor Therapiebeginn (soweit vorhanden) sind im Register einzutragen, ansonsten sind dieselben Werte wie bei den Nachkontrollen alle 6 Monate zu erfassen.
Die Bewertung des individuellen Ansprechens auf die Therapie mit Glassia® kann frühestens nach 18-24 Monaten erfolgen. Die jährliche Erneuerung der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer stellt sicher, dass die Verlaufskontrollen der Patienten in regelmässigen 6-monatigen Intervallen erfolgen, die Angaben ins Register erfasst werden und dass die Patienten weiterhin auf die Therapie ansprechen, nötigenfalls mittels Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.
Bei Patienten mit ungenügendem Ansprechen ist ein Abbruch der Therapie in Erwägung zu ziehen.

Abbruchkriterien
Diese Entscheidung obliegt der pneumologischen A-Klinik und gründet sich auf die Beobachtung des klinischen Verlaufs unter Berücksichtigung der FEV1 sowie der Lebensqualität. Da sich die individuellen Lungenfunktionsverläufe stark unterscheiden und der erwartete Verlust an FEV1 nicht linear verläuft, ist es schwierig, einen Grenzwert für die Beurteilung des Ansprechens auf die Substitutionstherapie anzugeben. Als Richtwerte für eine Fortsetzung der Behandlung gelten eine Verschlechterung um weniger als 120 ml/Jahr, erhoben bei zwei aufeinanderfolgenden Messungen im exazerbationsfreien Intervall. Werden diese Werte überschritten, erfolgt eine Rücksprache zwischen dem Verantwortlichen der pneumologischen A-Klinik mit dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers zum weiteren therapeutischen Vorgehen. Bei Abweichung von diesem Richtwert ist dies im Register mit Begründung festzuhalten.
Bei Wiederaufnahme des aktiven Nikotinkonsums (objektiviert) oder erfolgter Lungentransplantation ist die Therapie mit Glassia® zu beenden.

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02.09.2023
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8640 Hurden (CH)
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