Natriumchlorid (H)
Natrium acetat (H)
Essigsäure, konzentrierte (Eisessig) (H)
Benzylalkohol (5 mg) (H)
Polysorbat 80 (0.025 mg) (H)
corresp.: Natrium (1.8 mg) (H)
Aqua ad iniect. pro 0.5 ml
Immunologika > Immunstimulanzien > Ropeginterferon alfa
>18 J.: initial 100 µg (50 µg bei weiterer gleichzeitiger zytoreduktiver Therapie), evtl. alle 2 Wo. um 50 µg erhöhen bis Stabilisierung der hämatologischen Parameter (Hämatokrit <45%, Thrombozyten <400000/mm3 und Leukozyten <10000 mm3), max. 500 µg alle 2 Wo.; Erhalt: die 2-Wochendosis, mit der eine Stabilisierung der hämatologischen Parameter erzielt wurde, während min. 1,5 J. beibehalten, dann evtl. die Dosis anpassen und/oder das Intervall auf bis zu 4 Wo. verlängern.
Die Orpha Swiss GmbH vergütet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, für jede bezogene Packung BESREMI einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreis zurück. Die Orpha Swiss GmbH gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückvergütung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung der Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Pro Patient werden maximal 31 Packungen BESREMI Fertigpen 250 µg/0.5 ml, pro Jahr vergütet. Werden mehr als 31 Packungen pro Patient und Jahr benötigt, vergütet die OrPha Swiss GmbH im Rahmen einer Behandlung mit BESREMI nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, ab der 32 Packung BESREMI für jede weitere Packung den Fabrikabgabepreis an den Krankenversicherer zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu den Rückvergütungsbeträgen zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21108.01
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